Eine Reihe von Leistungen sind über den Entlastungsbetrag der Pflegekassen erstattungsfähig (Angebote zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI). Hierzu gehören zum Beispiel:
- Betreuungsleistungen
- Einfache hauswirtschaftliche Leistungen
- Freizeitgestaltung
- Begleitung zu Terminen
und ähnliche Dienstleistungen, die eine Unterstützung von Pflegebedürftigen im Alltag darstellen.
Durch die Anerkennung durch den Ennepe-Ruhr-Kreis als Anbieter solcher Dienstleistungen nach § 45a Abs. 1 SGB XI und die Registrierung bei den Landesverbänden der Pflegekassen nach § 7 Abs. 3 SGB XI kann ich die Abrechnung dieser für Sie erbrachten Leistungen bei den Pflegekassen unbürokratisch erledigen. Sprechen Sie mich einfach darauf an!