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Eine Reihe von Leistungen sind über den Entlastungsbetrag der Pflegekassen erstattungsfähig (Angebote zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI). Hierzu gehören zum Beispiel:

- Betreuungsleistungen 
- Einfache hauswirtschaftliche Leistungen 
- Freizeitgestaltung 
- Begleitung zu Terminen

und ähnliche Dienstleistungen, die eine Unterstützung von Pflegebedürftigen im Alltag darstellen. 

Durch die Anerkennung durch den Ennepe-Ruhr-Kreis als Anbieter solcher Dienstleistungen nach § 45a Abs. 1 SGB XI und die Registrierung bei den Landesverbänden der Pflegekassen nach § 7 Abs. 3 SGB XI kann ich die Abrechnung dieser für Sie erbrachten Leistungen bei den Pflegekassen unbürokratisch erledigen. Sprechen Sie mich einfach darauf an!

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